Weiterbildung

Eidg. dipl. Naturwissenschaftlichen Labortechniker*in

 

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Ziel

Die HFP bildet den Abschluss einer anspruchsvollen Weiterbildung. Die Inhaberinnen und Inhaber des eidgenössischen Diploms verfügen über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um in ihrem Beruf im naturwissenschaftlich/technischen Berufsfeld fachlich anspruchsvolle Aufgaben und auch Ausbildungs- und Führungsaufgaben im Labor- oder Produktionsbereich zu übernehmen. Die HFP kann auch als Basis für eine weitere berufliche Weiterbildung in verschiedener Richtung dienen.

 

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Konzept

Die Ausbildung zur Erlangung der HFP ist in Module aufgeteilt. Die Abschlussprüfung besteht aus einer paraxisbezogene und modulübergreifenden Diplomarbeit, mit anschliessender Präsentation und einem Fachgespräch. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erhält, wer

  • das Fähigkeitszeugnis als Laborant EFZ oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt;
  • mindestens 5 Praxisjahre im Laboratorium beim Prüfungsabschluss nachweist;
  • alle Module (9 Basismodule, 9 Vertiefungsmodule und 2 Fachmodule) erfolgreich abgeschlossen hat. Bereits vorhandene Lernleistungen können mittels einer Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt werden.

Das eidgenössische Diplom wird nach erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung erteilt.

 

 

 

 

Kosten

Für die gesamte Weiterbildung und den Abschluss der HFP mit der Diplomarbeit ist mit einem Kostenaufwand von ca. CHF 20’000- 35’000 zu rechnen.

Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen
Absolvierende von Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund finanziell unterstützt. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
• Die Absolvierenden müssen die Kursgebühren an die Kursanbieter zahlen
• Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die den Absolvierenden in Rechnung gestellt und von ihnen an die Kursanbieter bezahlt wurden.
• Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden
• Die Absolvierenden müssen die Prüfung ablegen, damit sie ihren Anspruch geltend machen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.
• Der Wohnsitz des Absolventen muss in der Schweiz sein

Den Absolvierenden werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer höheren Fachprüfung bei CHF 10’500.- (Kursgebühren: CHF 21’000.-).
Alle Informationen zur Finanzierung des SBFI finden Sie hier.

Trägerschaft

Der Verein ‚Weiterbildung Laborberufe‘ ist zuständig für das Modulangebot und die Qualitätssicherung der Weiterbildung. Er organisiert die Abschlussprüfung zur Erlangung der Höheren Fachprüfung Naturwissenschaftliche Labortechniker*in.